Leistungen der
Krankenkasse gemäß § 37 SGB V
Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege
besteht:
- Wenn eine Krankenhausbehandlung geboten,
diese aber nicht ausführbar ist
(Krankenhausvermeidungspflege).
- Wenn sich mit häuslicher Krankenpflege
eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen
lässt (Krankenhausvermeidungspflege)).
- Wenn die Krankenpflege das Ziel der
ärztlichen Behandlung sichern soll. (Sicherungspflege).
- Wegen schwerer Krankheit oder wegen
akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem
Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten
Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege).
Konkrete umfasst die Krankenpflege folgende
Leistungen:
- Medikamentengabe
- Wundversorgung und Anlegen von
Verbänden
- Kompressionstherapie
- Injektionen und Infusionen
- Diabetesüberwachung und
Insulingabe
- Kontrolle der Vitalzeichen wie
Blutdruck, Puls usw.
- Behandlung eines Dekubitus
- Inhalation
- Katheterisierung und
Blasenspülung
- Versorgung von Ernährungssonden (bei
enteraler Ernährung)
- Versorgung von Trachealkanülen und
Stomaversorgung